
INTER QualiCare - Ihr Pflegetagegeld
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nur eine Grundabsicherung. Die tatsächlichen Pflegekosten sind deutlich höher, so dass eine große Lücke entsteht, für die Sie selbst oder Ihre Angehörigen aufkommen müssen.
Das Pflegetagegeld der INTER Krankenversicherung AG sichert Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall.
Dabei können Sie Ihr monatliches Pflegetagegeld individuell nach Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf wählen und versichern sowohl ambulante als auch stationäre Pflege.


Die Leistungen im Überblick
Dynamik
Die vereinbarten Tagessätze werden – auch nach Eintritt eines Versicherungsfalles – ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre zum 1. Juli erhöht, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre seit Versicherungsbeginn des Tarifs. Die Erhöhung ergibt sich aus der Summe der Inflationsraten; sie beträgt jedoch mindestens 5%. Bemessungsgrundlage für die Erhöhung ist die vereinbarte Leistung. Dies gilt auch für die vereinbarte Einmalleistung.
Optionsrecht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes (bis zu 20% der vereinbarten Leistung)
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zum Ende des dritten, fünften und zehnten Versicherungsjahres
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Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
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Scheidung von dem Ehepartner oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
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Geburt eines eigenen Kindes oder Adoption eines minderjährigen Kindes
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Tod eines leiblichen oder adoptierten Kindes
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Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie
Das Optionsrecht besteht, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme für die betreffende versicherte Person:
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keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist bzw. keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beantragt wurden
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das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
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innerhalb der letzten 12 Monate vor dem jeweiligen Ereignis kein Beitragsverzug bestanden hat
Beitragsbefreiung
Bei Pflegebedürftigkeit bei Pflegegrad 5
Beitragssfreies Ruhen - während der Vertragslaufzeit
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bis zu dreimal
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bis zu jeweils 6 Monate
Besonderheiten INTER QualiCare® Einmalleistung
Einmalzahlung
Bis 25.000 € ab Pflegegrad 2
Leistung bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn mindestens Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 1 für weniger als 6 Monate vorliegt. Die Leistung beträgt 3‰ der vereinbarten Einmalleistung pro Tag für bis zu 90 Tage.
Weltweiter Versicherungsschutz
Übernahme der Gutachterkosten im Ausland bis zu 2.500 €
Serviceleistungen
Benennung von:
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Lieferantenstellen für medizinische Pflegehilfsmittel
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europaweiten Adressen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Vermittlung von:
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Fahrdiensten zu Ärzten und Behörden
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Anbietern eines Hausnotrufgerätes
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Pflegedienstmanagement für spezielle Fälle (z. B. Intensivpflege)
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ambulanten Pflegediensten in der Region oder am Wohnort des Versicherten
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Plätzen in Einrichtungen/Pflegeplatzgarantie
Organisation einer:
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Begleitperson für Arzt- und Behördengänge
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Beratung und/oder Schulung für pflegende Angehörige
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Pflegefallberatung inklusive Terminvereinbarung
Beratungsleistungen:
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persönliche oder telefonische Pflegeberatung durch Pflegefachberater
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juristische Beratungsleistung im Zusammenhang mit einem Pflegefall der
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versicherten Person, z. B. zum Thema Patientenverfügung
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